Wer den Job verliert oder verlässt, hat meistens alle Hände voll zu tun. Da vergisst man leicht, den alten Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis zu bitten. Und gerade dann, wenn man von einem Job in den nächsten wechselt, erscheint einem das Zeugnis vielleicht verzichtbar.
Doch so verständlich diese Gründe auch sein mögen, so sehr wird es Sie bei Ihrer nächsten Jobsuche ärgern, dass dieser wichtige Nachweis fehlt. Denn selbstverständlich wirkt eine Bewerbung umso überzeugender, je umfassender Sie Ihre Expertise belegen können.
Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen – das qualifizierte und das einfache Zeugnis. Beide machen Angaben dazu, wann Sie im Unternehmen angestellt waren und welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben. Doch das qualifizierte Arbeitszeugnis, beschreibt darüber hinaus auch Ihre Arbeitsleistung und Ihr Verhalten. Wenn irgend möglich, lassen Sie sich ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Zwar reicht auch ein einfaches Zeugnis aus, um Ihre Berufserfahrung zu belegen. Es kann aber beim Personaler die Frage aufwerfen, warum Sie kein qualifiziertes Zeugnis vorlegen und ob Sie möglicherweise eine schlechte Bewertung vertuschen möchten.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um ein Arbeitszeugnis!
In den ersten drei Jahren nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Das gilt übrigens nicht nur für unbefristet angestellte Arbeitskräfte, sondern auch für Praktikanten, Auszubildende und befristet Beschäftigte. Falls jedoch Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag eine andere Frist vorsieht, hat diese Vorrang.
Doch beachten Sie: Das Zeugnis wird Ihnen nicht automatisch ausgestellt, Sie müssen es einfordern. Dabei gilt: Je zeitiger Sie sich das Zeugnis ausstellen lassen, desto besser kann sich Ihr ehemaliger Vorgesetzter an Sie erinnern. Ob das Vor- oder Nachteile hat, können Sie selbst am besten beurteilen.
Die Beschäftigung ist schon länger als drei Jahre beendet? Auch dann lohnt es sich, nachzufragen. Zwar haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis, doch es ist gut möglich, dass Ihnen Ihr früherer Arbeitgeber aus Kulanz ein Zeugnis ausstellt, gerade dann, wenn Sie viel für das Unternehmen geleistet haben.
Selbst in einem laufenden Arbeitsverhältnis kann ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bestehen
Dafür muss ein triftiger Grund vorliegen, beispielsweise eine Versetzung oder Beförderung innerhalb des Unternehmens oder der Wechsel des Vorgesetzten. Solch ein Zeugnis kann auch arbeitsrechtlich vorteilhaft sein, vor allem für den Fall, dass Sie sich nicht mit Ihrem neuen Vorgesetzten verstehen. Denn mit einem guten Zwischenzeugnis machen Sie es diesem schwerer, Ihnen ein schlechtes Endzeugnis auszustellen. Daher lohnt es sich definitiv, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen.
Schnell handeln bei Fehlern
Nachfragen sollten Sie auch, wenn Sie einen formalen oder sachlichen Fehler in Ihrem Arbeitszeugnis entdecken – sei es, dass Ihr Name falsch geschrieben wurde, oder, dass Ihre Arbeitsleistung ungerecht bewertet wurde. In der Regel können Sie innerhalb von drei Jahren Korrekturen einfordern, es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen – wenn Sie warten, riskieren Sie also, sich künftig mit einem fehlerhaften Arbeitszeugnis bewerben zu müssen.
Arbeitszeugnisse sind wichtige Dokumente für jede Bewerbungsmappe – und auch arbeitsrechtlich können sie Ihnen nützen. Trauen Sie sich daher: Bitten Sie frühere Arbeitgeber rechtzeitig um ein Zeugnis und achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt sind.
Wenn Sie aktuell auf der Suche nach einer neuen Position sind, können Sie sich auch gerne an uns wenden.
Wir arbeiten mit ausgewählten Unternehmen zusammen und stellen Sie gerne dem passenden Arbeitgeber vor.